Suchfunktion
Dienstzeiten / Bereitschaftsdienst
Das Gebäude Stuttgarter Straße 15 ist geöffnet:
Montags bis Donnerstags | 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr |
Freitags | 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
Sowie bei öffentlichen Verhandlungen jeweils bis Sitzungsende.
Das Gebäude Reichsstraße 2 ist mit einer Klingelanlage versehen.
Bitte beachten Sie, dass beim Amtsgericht Freudenstadt die gleitende Arbeitszeit eingeführt ist.
Am besten erreichen Sie uns während der Kernzeiten:
Montags bis Donnerstags | 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr |
Freitags | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Termine sollten Sie möglichst mit dem jeweils zuständigen Sachbearbeiter vorher vereinbaren.
Den Sachbearbeiter bei der Rechtsantragstelle und für Beratungshilfeanträge erreichen Sie
Mittwochs | 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr |
Donnerstags | 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr |
im Raum 0.20 im Erdgeschoss im Gebäude Stuttgarter Straße 15.
Den Vordruck "Antrag auf Beratungshilfe" finden Sie auch unter dem Menüpunkt Service/Formulare
Bereitschaftsdienst
Beim Amtsgericht Rottweil ist ein Bereitschaftsdienst an dienstfreien Tagen und in der sonstigen dienstfreien Zeit zur Erledigung
unaufschiebbarer Dienstgeschäfte auch für den Bezirk des Amtsgerichts Freudenstadt eingerichtet:
Der richterliche Eildienst ist grundsätzlich als Rufbereitschaft eingerichtet.
Der diensthabende Richter ist über die Polizei in Rottweil (Telefon: 0741/477-0) oder Freudenstadt (Telefon: 07441/5360) zu
erreichen. Diese verständigt dann den jeweiligen Bereitschaftsdienst des Gerichts.
